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Landwirtschaft & Umwelt

Gruppenhaltung: EU-Kommission will Verfahren für säumige Länder einleiten

Auf die Einhaltung des Tierschutzes in der Sauenhaltung drängt die EU-Kommission. EU-Mitgliedstaaten, in denen Zuchtsauen immer noch in Einzelbuchten gehalten werden, drohen jetzt Vertragsverletzungsverfahren.

Im Februar werden die ersten Stritte gegen säumige EU-Mitgliedstaaten eingeleitet, kündigte der Sprecher von EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg an. Zunächst will die Kommission den Stand der Umsetzung mit den EU-Agrarministern beim Rat am 28.01. besprechen.

Mitte Dezember waren in Brüssel Zahlen im Umlauf, nach denen vor allem in Frankreich, Deutschland, Belgien und Irland noch viele Betriebe ihre Sauen noch in Einzelbuchen halten. Rund die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten soll die 2003 beschlossene Gruppenhaltung nicht rechtzeitig bis zum Beginn dieses Jahres umsetzen. In Österreich können voraussichtlich rund 75 % der Betriebe, in denen etwa 85 % der Sauen gehalten werden, den Umstellungstermin einhalten.


Optimistische Interessenvertreter


In der Branche sieht man die Lage nicht so düster. Der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion geht davon aus, dass 80 % der Zuchtsauen inzwischen in Gruppen gehalten werden. Probleme mit der Umstellung gebe es vor allem in kleinen Betrieben in Süddeutschland, in denen sich die Investitionen kaum lohnten. Druck macht vor allem der britische Schweinehalterverband (NPA). Er beklagt Wettbewerbsnachteile für die britischen Schweinefleischerzeuger, die sich schon 2009 auf Gruppenhaltung umstellen mussten. Bis ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission abgeschlossen sei, komme noch Monate lang illegal produziertes Fleisch auf den Markt, beklagt die NPA und rät dem britischen Einzelhandel und den Konsumenten, Schweinfleisch vom Kontinent nicht zu kaufen.

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