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Landwirtschaft & Umwelt

Afrikanische Schweinepest: Aktuelle Seuchenlage und Präventivmaßnahmen im Burgenland

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige, fieberhafte und meist tödlich verlaufende Viruserkrankung von Haus- und Wildschweinen. Andere Tiere und der Mensch können nicht an dem Virus erkranken! Das Burgenland ist mit Stand 17.01.2022 frei von diesen Erregern.

In den letzten Jahren ist das Virus (Positivfunde) bis ca. 90 km von der österreichischen Grenze entfernt festgestellt worden. Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) sind in letzter Zeit, wohl auch durch die verschiedenen Bekämpfungsmaßnahmen Ungarns, wieder weiter von der österreichischen Grenze entfernt.

Anfang Jänner wurde das Virus bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Ovada in der Region Piemont nahe Genua nachgewiesen. Wie der Erreger dorthin gelangte ist noch unklar, eine Übertragung durch den Menschen (Speisereste, Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände, Übertragung durch Reisende oder ähnliches) scheint aber wahrscheinlich!

Die wichtigsten Punkte um Einschleppung zu verhindern:

  • Bürgerinformation: keine Speisereste an Wildschweine und Hausschweine verfüttern
  • Biosicherheitsmaßnahmen in den Hausschweinebeständen umsetzen
  • Einkauf von heimischem Wildbret und heimischem Schweinefleisch, damit weniger Fleisch aus dem Ausland importiert wird
  • Anlegen von Schussschneisen in Absprache mit der Jägerschaft auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
  • Schulung von Hilfskräften aus dem Ausland, damit auch diese keine Speisen aus ihren Heimatländern mitnehmen

Zur Verhinderung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind Präventionsmaßnahmen im Hausschweinebestand und in der Schwarzwildpopulation unumgänglich. Das Land Burgenland hat in diesem Zusammenhang zwei Maßnahmen mit dem Ziel der Reduktion des Schwarzwildbestandes eingeführt:

1. Burgenländische ASP-Präventionsverordnung

Diese Verordnung ermöglicht nun die Jagd auf Schwarzwild zur Vorbeugung und Bekämpfung der ASP mit elektronischen Zieleinrichtungen, wie Restlichtverstärkern, Thermalzielfernrohren oder Wärmebildkameras im Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2022. Die Wirksamkeit der Maßnahme wird evaluiert.

2. ASP-Aufwandsersatz für das Bejagen von Schwarzwild

Seit 01.01.2022 gilt die Sonderrichtlinie des Landes zur pauschalen Abgeltung des zeitlichen und finanziellen Aufwandes von Jägerinnen und Jägern für das Setzen von Präventionsmaßnahmen bei Auftritt der Afrikanischen Schweinepest.

Die Förderhöhe beträgt 25 Euro je erlegtem Stück, sie erhöht sich auf 50 Euro je erlegtem Stück, wenn das Wildbret vom Jagdausübungsberechtigten vollständig (mit Ausnahme der Schlachtabfälle) im Rahmen der direkten Vermarktung an Dritte zum Verzehr weitergegeben wird oder die Weitergabe an Betriebe der Gastronomie, des Lebensmittelhandels oder an fleischverarbeitende Betriebe erfolgt. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgt durch die Abteilung IV beim Amt der Bgld. Landesregierung. Förderwerber können Einzelpersonen, Jagdgesellschaften und Juristische Personen sein, die im Sinne der Bestimmungen des Bgld. Jagdgesetzes als Eigenjagdberechtigte, Pächter oder Jagdverwalter jagdausübungsberechtigt sind.

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