Während geimpfte und genesene Mitarbeiter im Non-Food-Handel in den vergangenen Monaten – mit der Ausnahme von Wien und Salzburg – keine Maske tragen mussten, gilt für alle Beschäftigen im Lebensmittelhandel bisher grundsätzlich auch dann FFP2-Plicht, wenn sie geimpft oder genesen sind. Fortan werden alle Mitarbeiter im Handel, die den 3G-Nachweis erbringen, von der Maskenpflicht befreit sein.
Seit mehr als 18 Monaten Maske
Der klassische Lebensmitteleinzelhandel in Österreich beschäftigt mehr als 114.000 Mitarbeiter. Dazu kommen weitere 22.000 Mitarbeiter im Lebensmittelfachhandel.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmittelhandel haben während der Pandemie Außergewöhnliches geleistet. Sie tragen durchgehend seit mehr als 18 Monaten Maske, viele Monate davon FFP2. Insbesondere die zigtausenden Mitarbeiter in den Filialen und in der Logistik haben durch ihren unermüdlichen Einsatz entscheidend dazu beigetragen, dass die Grundversorgung der heimischen Bevölkerung mit Lebensmitteln während der Krise stets verlässlich sichergestellt werden konnte“, unterstreicht Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich.
WKÖ-Lebensmittelhandel begrüßt Wegfall der Maskenpflicht
„Als Wirtschaftskammer haben wir uns in den vergangenen Monaten in den Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium konsequent für Erleichterungen für die Mitarbeiter im Lebensmittelhandel eingesetzt und eine Gleichstellung mit dem übrigen Handel gefordert“, so Prauchner weiter.
„Wir freuen uns sehr darüber, dass im Zuge der Einführung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz nun auch die langersehnte Erleichterung von der Maskenpflicht für die Beschäftigten im Lebensmittelhandel kommt“, so Prauchner abschließend.
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