Mit Jahreswechsel startet in Österreich das Einweg-Pfandsystem für Kunststoffflaschen und Metalldosen. Ziel ist es, wertvolle Materialien aus Getränkeverpackungen im Kreislauf zu halten und das achtlose Wegwerfen von Flaschen und Dosen in die Natur zu reduzieren. Mit dem neuen Pfandsystem sollen jährlich rund 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen recycelt und bis 2027 eine Rücklaufquote von 90 Prozent erreicht werden. Was sich ab Jänner für die heimische Bevölkerung ändert und worauf sie künftig achten muss, erklärt Recycling Pfand Österreich, die zentrale Stelle, die mit der Umsetzung der neuen Pfandverordnung beauftragt wurde.
„Nach einer intensiven Vorbereitungszeit freuen wir uns, dass wir eines der größten Kreislaufwirtschaftsprojekte Österreichs umsetzen dürfen“, so Monika Fiala und Simon Parth, Geschäftsführung Recycling Pfand Österreich. „Dreh- und Angelpunkt für den Erfolg des Projektes sind die Konsument:innen. Nur mit ihrer Unterstützung können Flaschen und Dosen künftig im Kreislauf gehalten werden. Mit einer umfassenden Kampagne werden wir breitenwirksam über das Pfandsystem informieren, über die Umstellung aufklären und zur Rückgabe der leeren Pfandgebinde motivieren.“
Startschuss für das Einwegpfand zum Jahreswechsel
Ab 2. Jänner werden die neuen, mit dem Pfandlogo gekennzeichneten Gebinde ausgeliefert und nach und nach in den Regalen landen. Parallel dazu startet am 9. Jänner die österreichweite Informationskampagne „Achtung Einsatz!“, die Konsument:innen auf allen Kanälen über das Einwegpfand, die Rückgabeprozesse und die Umweltvorteile aufklären wird. „Wir rechnen damit, dass ab April bereits eine Vielzahl an bepfandeten Gebinden in den Regalen zu finden sein werden. Der Blick auf das Etikett lässt erkennen, ob es sich um ein Pfandprodukt mit Pfandsymbol handelt“, erklärt die Recycling Pfand Österreich Geschäftsführung.
Achtung Einsatz: Das müssen Konsument:innen ab Jänner 2025 beachten
- Pfandpflicht für Getränke-Einwegverpackungen: Ab dem 1. Jänner 2025 unterliegen alle mit dem Pfandsymbol gekennzeichneten Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Litern der neuen Pfandverordnung.
- Ausnahmen: Milchprodukte, Sirupe und medizinische Produkte sind von der Pfandpflicht ausgenommen.
Pfandbetrag: Auf Flaschen und Dosen mit österreichischem Pfandlogo entfallen 25 Cent Pfand. Das Pfand wird bei der Rückgabe erstattet. Der Betrag muss auf der Rechnung separat angeführt werden und darf nicht in den Preis eingerechnet werden. - Pfandsymbol: Achten Sie auf das österreichische Pfandsymbol oberhalb des Strichcodes. Nur Getränkeverpackungen mit diesem Symbol sind mit Pfand versehen, werden an Rücknahmestellen akzeptiert und das Pfand wird für restentleerte Gebinde ausbezahlt.
- Übergangsphase 2025: Bis Ende 2025 können noch Getränke ohne Pfandlogo abverkauft werden, sofern sie bis 31. März 2025 produziert worden sind. Getränke mit Pfandsymbol gehören in den Pfandautomaten; solche ohne Pfandsymbol entsorgen Sie bitte fachgerecht.
- Richtige Rückgabe: Bitte Flaschen und Dosen unzerdrückt, leer und mit lesbarem Etikett zurückgeben. Das Pfandsymbol und der Strichcode müssen von Rückgabeautomaten sowie manuellen Rücknehmern einwandfrei gelesen werden können. Die Verpackung muss eindeutig dem österreichischen Pfandsystem zuordenbar sein.
- Verschluss bei der Rückgabe: Leere Kunststoffflaschen können mit oder ohne Verschluss zurückgebracht werden. Das hat keinen Einfluss auf die Pfandauszahlung.
- Rücknahmestellen: Die Rückgabe erfolgt an vielen Verkaufsstellen, wo die pfandpflichtigen Gebinde verkauft werden, also in Supermärkten, Bäckereien, Drogeriemärkten oder in manchen gastronomischen Betrieben. Die Rücknahme kann entweder über Automaten oder manuell erfolgen.
- Anzahl der Rückgabe: Rücknahmeautomaten akzeptieren unbegrenzt viele Gebinde. Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme müssen nur die üblichen Mengen, die pro Kund:in verkauft werden, zurücknehmen.
Mit Einwegpfand die Kreislaufwirtschaft stärken
Die Einführung des Einwegpfands fördert die Kreislaufwirtschaft und schont die Ressourcen durch effizientes Recycling und die Wiederverwendung hochwertiger Materialien aus Kunststoff und Metall für Getränkeverpackungen. Der Kreislauf „Flasche zu Flasche bzw. Dose zu Dose” wird so zur Realität. Gleichzeitig trägt das Einweg-Pfandsystem dazu bei, dass das Littering, also das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Natur, nach und nach verschwindet. Die Pfandverordnung sieht im ersten Jahr eine Rücklaufquote von 80 Prozent vor, die bis 2027 auf 90 Prozent gesteigert wird – damit erfüllt Österreich bereits vor 2029 die EU-Vorgaben mit einem Sammelziel von 90 Prozent und unterstützt eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.
Bereits vor offiziellem Start ist die Akzeptanz der heimischen Bevölkerung enorm: 82 Prozent befürworten das Pfandsystem. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von marketagent im Auftrag von Recycling Pfand Österreich. Weiters sind sieben von zehn der heimischen Befragten davon überzeugt, dass das neue Pfandsystem das Littering deutlich reduziert und einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz leisten wird. Das spiegelt sich auch in anderen Pfandländern wider: Es zeigt sich, dass Pfandflaschen und -dosen nicht mehr in der Natur weggeworfen werden. Auch beim Thema Recyclen sind sich die Menschen in Österreich einig: neun von zehn empfinden das Recycling von Getränkeverpackungen als sehr bzw. eher wichtig.
„Die Ergebnisse verdeutlichen wie wichtig Themen wie Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Umweltschutz für die heimische Bevölkerung sind. Mit dem neuen Einweg-Pfandsystem zeigen wir, dass eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung Hand in Hand gehen können“, so Fiala und Parth abschließend.
Der Pfandkreislauf für Unternehmen im Detail
- Die Produzent:innen verkaufen die Getränke an ihre Handelspartner:innen immer inklusive dem Pfandbetrag von 25 Cent.
- Für alle verkauften Produkte wird regelmäßig der gesammelte Pfandbetrag an Recycling Pfand Österreich abgeführt.
- Recycling Pfand Österreich ist dafür verantwortlich, die leeren Kunststoff-Flaschen und Aludosen einzusammeln und zu sortieren.
- Von Recycling Pfand Österreich kann dann anteilsmäßig das gesammelte Material wieder zurückgekauft werden.
- Das gesammelte Material wird von den Produzent:innen für das Recycling in Auftrag gegeben und kann dann wieder für Flaschen oder Dosen verwendet werden.
Gut zu wissen
- Alle Produzent:innen und Importeur:innen von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich über Recycling Pfand Österreich registrieren.
Die Registrierung ist für die Einhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Produzentenbeiträge erforderlich. - Jedes Getränk (=SKU) in der Einweg Kunststoff-Flasche oder in der Dose muss bei der Recycling Pfand Österreich registriert werden, damit es vom Rücknahme-Automat und manuellen Rücknehmer:innen in Zukunft erkannt wird.
- Ein Verkauf von nicht registrierten Produkten ist ab 2025 in Österreich untersagt.
- Auf den zu bepfandenden Verpackungen muss das Pfandlogo platziert werden, damit für die Konsument:innen eindeutig erkennbar ist, dass das Produkt am Pfandkreislauf teilnimmt.
- Alle Informationen und genauen Spezifikationen dazu stehen im Produzentenhandbuch zur Verfügung.
Besonderheiten
Internationale EAN-Codes
Alle lt. Definition zu bepfandenden Produkte, die in Österreich verkauft werden, müssen das Pfandlogo sichtbar tragen. Das bedeutet: Auch importierte Ware wird bepfandet und muss gekennzeichnet werden. Internationale GTIN-Codes (ehemals EAN) sind erlaubt.
Kleine Produktchargen
Für kleine Chargen und Importware besteht die Möglichkeit, Sticker/Aufkleber auf den Produkten zu platzieren. Details dazu sind im Produzentenhandbuch zusammengefasst.
Produzenten-Handbuch für Erstinverkehrsetzer
für Erstinverkehrsetzer (Getränkeproduzenten /Getränkeimporteure) von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter zur Umsetzung der Verordnung über das Pfand für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall (Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, BGBl II Nr. 283/2023). Hier zum Download
Das Handbuch richtet sich an Erstinverkehrsetzer (Produzenten und Importeure) von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter. Es erklärt die Schritte zur Einhaltung der Pfandverordnung und enthält Anforderungen zur Registrierung, Kennzeichnung und Recyclingfähigkeit. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Registrierung der Verpackungen
- Verpflichtung zur Registrierung: Alle neuen, der Pfandverordnung unterliegenden Verpackungen müssen im EWP-Portal registriert werden.
- Fristen:
- Verpackungen, die zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.03.2025 in Verkehr gebracht werden, müssen spätestens 12 Wochen vor Einführung registriert werden.
- Für Verpackungen nach dem 01.04.2025 beträgt die Frist 6 Wochen.
- Pflicht zur Übermittlung von Mustern: Produzenten müssen verschiedene Verpackungsmuster bereitstellen:
- Leergebinde: Ohne Etikett, jedoch mit Verschluss.
- “Alte” Verpackung: Vor Einführung des Pfandsystems.
- “Neue” Verpackung: Mit Pfandlogo und korrektem GTIN (EAN/UPC Barcode).
2. Anforderungen an die Verpackung
- Form und Abmessungen: Verpackungen müssen stabil und kompatibel mit Rücknahmeautomaten sein (z. B. keine instabilen Formen, die in Automaten stecken bleiben können).
- Kennzeichnung:
- Jede Verpackung muss mit einem GTIN im Barcode versehen sein.
- Der Barcode muss eine Mindestqualität gemäß ISO/IEC 15416 aufweisen.
- Pfandsymbol: Dieses muss oberhalb des Barcodes aufgedruckt sein.
- Farben und Kontrast: Schwarze Balken auf weißem Hintergrund sind vorgeschrieben, um eine einwandfreie Lesbarkeit zu gewährleisten.
- Materialvorgaben:
- Materialien und Komponenten müssen recyclingfähig sein. Einschränkungen gelten z. B. für bestimmte Farben, Barrieren und Additive.
3. Verwendung von Stickern
- Option für kleine Mengen: Ist eine direkte Kennzeichnung der Verpackung nicht möglich, können Stickerverwendet werden, die alle relevanten Informationen enthalten.
- Regeln für Sticker:
- Sticker müssen von EWP-zertifizierten Druckereien stammen.
- Sticker dürfen keine Marketingelemente enthalten.
- Der Barcode auf der Originalverpackung muss vollständig überklebt werden.
4. Recyclingfähigkeit und Ökomodulation
- Bewertung der Recyclingfähigkeit: Die Recyclingfähigkeit einer Verpackung wird anhand des Gewichts ihrer recyclingfähigen Komponenten berechnet. Verpackungen werden in folgende Klassen eingeteilt:
- A (> 95 %): Kein Zuschlag.
- B (90–94,9 %): Kein Zuschlag.
- C (80–89,9 %): 10 % Zuschlag.
- D (70–79,9 %): 30 % Zuschlag.
- E (< 70 %): 60 % Zuschlag.
- Ziel: Förderung eines hochwertigen Recyclings (z. B. “Bottle-to-Bottle”-Recycling).
5. Verwendung von internationalen GTINs
- Zusatzvereinbarung notwendig: Für Verpackungen mit internationalem GTIN, die das österreichische Pfandlogo tragen, ist eine Zusatzvereinbarung mit der EWP erforderlich.
- Schadenersatzpflicht: Produzenten müssen für Schäden aufkommen, die durch Rückgaben in Österreich entstehen.
- Mengenbegrenzung: Maximal 500.000 Verpackungen mit internationalem GTIN dürfen pro Jahr in Verkehr gebracht werden.
6. Konsequenzen bei Verstößen
- Ablehnung der Registrierung: Verpackungen, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden nicht zugelassen.
- Sanktionen: Unerlaubte Verwendung des Pfandsymbols kann zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben.
7. Weitere Anforderungen
- Vertragsabschluss: Erstinverkehrsetzer müssen einen Vertrag mit der EWP abschließen.
- Dokumentation und Prüfpflichten: Änderungen an Verpackungen (z. B. Material oder Größe) müssen der EWP gemeldet werden.