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Hilfspaket für dürreschädigte Bauern geschnürt

Unterstützung bei Krediten, Blühflächen-Nutzung sowie Ankauf von Futtermitteln aus dem Katastrophenfond ist gewährt

Das Landwirtschaftsministerium hat ein Hilfspaket für dürreschädigte Landwirte geschnürt. Darin enthalten sind vier Maßnahmen, die eine Ankaufaktion für Futtermittel, das Aussetzen von Raten bei Agrarinvestitionskrediten, zusätzliche Flächen für die Futtermittelproduktion und Betriebsmittelkredite vorsehen. „Die Voraussetzungen für die heurige Ernte sind durch die Hitzeperiode sehr schwierig. Für viele Bauern ist die Ernte in Gefahr. Sie brauchen jetzt rasch Hilfe“, erklärte Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich zur aktuellen Dürresituation. Besonders Tierhaltungsbetriebe seien betroffen, weil zu wenig Futter für Tiere vorhanden ist. Notschlachtungen könnten nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Das Ausmaß der Dürreschäden ist aktuell noch nicht abschätzbar und wird laufend erhoben.

Maßnahmen im Detail
Mit der Ankaufaktion für Futtermittel soll Tiernahrung leistbar bleiben. Für die betroffenen und geschädigten Bauern wird ein Zuschuss in Form einer Beihilfe aus Bundes- und Landesmitteln für den Zukauf von Heu, Silage, Stroh, Pellets oder Trocken- und Pressschnitte gewährt. Die Mittel dafür sollen aus dem Katastrophenfonds gedeckt werden. Durch das Aussetzen von Raten bei Agrarinvestitionskrediten, werden die Teilzahlungen erst im nächsten Jahr fällig. Existenzängste sollen dadurch gemildert werden. Das Ministerium rechnet damit, dass Bauern durch die massiven Einkommensverluste ihre Kredite nicht bedienen können.

Als weitere Maßnahme werden Blühflächen und Wiesen mit Nutzungseinschränkungen für die zusätzliche Futtermittelproduktion freigegeben. Damit sollen die Heuproduktion gesteigert werden und den Landwirten teure Importe aus dem Ausland erspart bleiben. Für viele Ackerkulturen wie Getreide, Mais, Kartoffeln oder Soja gibt es Dürreversicherungen. Die Hälfte der Prämien wird von Bund und Ländern gefördert. Die Bauern werden Entschädigungen von der Hagelversicherung erhalten, wenn sie einen Versicherungsschutz abgeschlossen haben. „Wenn es dennoch zu finanziellen Engpässen durch die Ertragsausfälle kommt, werden wir als vierte und letzte Maßnahme des Hilfspaketes zusätzlich einen Betriebsmittelkredit gewähren“, teilte Berlakovich mit. Damit sollen landwirtschaftliche Betriebsmittel wie Saatgut, Dünge- oder Pflanzenschutzmittel angekauft werden können. „Finanzielle Engpässe für in Not geratene Betriebe sollen so überbrückt werden. Einen Teil davon finanziert das Lebensministerium, den Rest sollen die Länder übernehmen“, erklärte der Minister. Diese Maßnahme soll für alle Betriebe gelten.

(Red./AIZ)

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