Der Föderale Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit Russlands (Rosselkhoznadzor) hat Bedingungen gestellt, unter denen die Importe von Schweinefleisch aus der Europäischen Union fortgesetzt werden können, nachdem Ende Jänner die Einfuhren wegen des Auftretens von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Litauen unterbrochen wurden. In einem Schreiben an den stellvertretenden Leiter der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der EU-Kommission, Ladislav Miko, wurde nun als Übergangslösung eine verpflichtende thermische Behandlung von Schweinefleisch und -produkten vor der Lieferung vorgeschlagen, teilte der Behördenpressedienst mit. Außerdem muss ein Amtstierarzt des jeweiligen EU-Staates die Anwendung des von russischer Seite akzeptierten Erhitzungsverfahrens extra bestätigen. Die Ausnahmeregelung sollte bis zur vorgesehenen Regionalisierung von Schweinefleischlieferungen aus der EU gelten.
Wie Rosselkhoznadzor-Chef Sergej Dankwert am Dienstag bei einer Beratung mit Vertretern der inländischen Verarbeitungsindustrie und Importeuren erklärt hatte, sei das ASP-Risiko in verschiedenen EU-Ländern zweifelsohne unterschiedlich. Allerdings fehlten in der EU Kontrollen zwischen den einzelnen Mitgliedsländern, wenn Waren, die der Veterinäraufsicht unterliegen, verbracht werden. Unter diesen Umständen dürfe nun seine Behörde EU-Zertifikate – die unter anderem die ASP-Freiheit von Ursprungsgebieten bestätigen – nicht mehr anerkennen.
Rosselkhoznadzor sei aber bereit, die Risiken zu differenzieren und die Regionalisierung der Schweinefleischlieferungen aus der Gemeinschaft vorzunehmen. Grundlage dafür sollten die in Brüssel angeforderten detaillierten Informationen werden. Auch bei zügiger Bereitstellung wären für die Regionalisierung der Lieferungen nach Dankwerts Worten mindestens zwei Monate erforderlich. (Red./AIZ)